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In Kürze 3/2008

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REACH Vorregistrierung hat begonnen
Helsinki – ein Zentrum der Chemie

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19.6.2008
 

 
 

Die in der EU-Chemikalienverordnung REACH vorausgesetzte Chemikalien-Vorregistrierung hat begonnen. Sämtliche in den EU-Raum einzuführenden oder im EU-Raum herzustellenden Chemikalien müssen bis Ende dieses Jahres registriert sein. Die finnischen Dienstleistungsanbieter sehen neue Geschäftsmöglichkeiten.

Mit der Vorregistrierung wurde Anfang Juni begonnnen. Gemäß Verordnung unterliegen die bereits in Gebrauch befindlichen Chemikalien der Vorregistrierung, sofern sie von dem betreffenden Unternehmen in einer Menge von wenigstens einer Tonne pro Jahr in den EU-Raum eingeführt oder da hergestellt werden.

Die Vorregistrierung von Chemikalien hat auch dann zu erfolgen, wenn diese Bestandteil einer Mischung, wie zum Beispiel Anstrich- und Reinigungsmittel, sind. Auch in Maschinen, Vorrichtungen und vielen Konsumgütern oder sonstigen Gegenständen können vorregistrierungspflichtige Chemikalien enthalten sein.

Einfach und kostenlos

Die Vorregistrierung erfolgt elektronisch direkt auf die Netseiten der seit einem Jahr in Helsinki tätigen EU-Chemikalienagentur (ECHA). „Die Vorregistrierung ist kostenlos und höchst einfach“, konstatiert Juhani Sormunen, Leiter Information der ECHA.

„Mit der Vorregistrierung erhalten die Unternehmen eine Übergangszeit für die eigentliche Registrierung. Verzichtet ein Unternehmen auf die Vorregistrierung, muss es seine chemischen Stoffe unverzüglich mit Ablauf der Vorregistrierungszeit registrieren lassen.“

Durch Vorregistrierung seiner importierten oder hergestellten chemischen Stoffe kann sich das Unternehmen die Übergangszeiten zunutze machen. Auf die Vorregistrierung folgt die eigentliche Registrierung, die künftig in der EU Voraussetzung für den Import und die Herstellung von Chemikalien ist.

Die ersten in Gebrauch befindlichen Stoffe müssen bis spätestens 1.12.2010 registriert werden, die folgenden bis 1.6.2013 und die letzten bis 1.6.2017. Erfolgt die Registrierung eines Stoffs nicht rechtzeitig, ist seine Herstellung und Auslieferung mit Ablauf der Registrierungsfrist sofort einzustellen.

Auskunftsstelle bietet Hilfe

Wie von der nationalen REACH-Auskunftsstelle verlautet, sind viele Unternehmen erst in letzter Zeit aufgewacht und haben sich über ihre eigenen Verpflichtungen informiert. Von den Chemikalien oder solche enthaltende Produkte herstellenden oder importierenden Unternehmen sind sich immer noch nicht alle völlig über das Inkrafttreten von REACH im Klaren.

Die gleichzeitig mit der Behörde eingerichtete nationale REACH-Auskunftsstelle hat bereits hunderte die Vorregistrierung betreffende Anfragen beantwortet, und das breite Spektrum der Fragen hat gezeigt, wie komplex und teils sogar schwerverständlich diese Verordnung ist.

Zur Erläuterung des Verordnungstextes haben die Chemikalienagentur und die Auskunftsstelle detaillierte Instruktionen in Vorbereitung, die auf den ECHA-Homepages veröffentlicht werden. Die nationalen Auskunftsstellen der Länder sind außerdem untereinander vernetzt und erarbeiten auf EU-Ebene gemeinsame Antworten auf schwierige Fragen.

 

REACH

Die REACH-Verordnung

Die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration,
Evaluation and Authorization of Chemicals) bedeutet die Einführung eines einheitlichen Chemikalienregistrierungs-, -bewertungs- und –genehmigungsverfahrens. Die im EU-Raum tätigen Produzenten und Importeure werden dazu verpflichtet, die mit ihren chemischen Stoffen verbundenen Risiken einzuschätzen. Ziel ist es, den sicheren Chemikalieneinsatz zu fördern, den Gesundheits- und Umweltschutz zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie des EU-Raums zu erhalten.

 


 
 




Sonstige links
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>> www.echa.eu


 

 
 

Vaisala
Mit der Etablierung der Chemikalienagentur wird Helsinki zu einem zentralen Treffpunkt der europäischen Chemiebranche.
(Foto: EU-Chemikalienagentur)