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Die Europäische Kommission hat die den finnischen
Unternehmen in den Jahren 2008 - 2012 zuzuteilenden CO2-Emissionsrechte
beschnitten. In der Wirtschaft hält man diese Entscheidung
für bedauerlich, denn die Betriebe erhalten nun deutlich
weniger Rechte als sie benötigen.
Wegen der zu knappen Emissionsrechte müssen die
Unternehmen Mehrkosten und eine Schwächung ihrer Wettbewerbsfähigkeit
hinnehmen. Besonders betroffen sind davon die im weltweiten
Konkurrenzkampf stehenden energieintensiven Branchen"
konstatiert Jouni Tolonen, Sachverständiger für
Energie- und Klimafragen beim Hauptverband der Finnischen
Wirtschaft (EK).
Laut Kommissionsbeschluss vom Juni dürfen den vom Emissionshandel
betroffenen finnischen Unternehmen im Durchschnitt zusammen
37,9 Mio. Tonnen CO2 im Jahr zugebilligt werden; Finnland
hatte 39,6 Mio. Tonnen vorgeschlagen.
Die Reduzierung um zwei Millionen Tonnen Kohlendioxid
bedeutet für die Wirtschaft rund 40 Mio. Euro Mehrkosten
im Jahr", rechnet Tolonen vor.
Unfaire Bezugswerte
Aus finnischer Sicht ist diese Entscheidung deshalb ungerecht,
weil die Kommission in ihrer Beurteilung der Verteilungspläne
als Bezugsjahr das Jahr 2005 wählte, in dem die Emissionen
Finnlands ungewöhnlich niedrig lagen, bedingt durch hohes
Wasserkraftangebot, einen langen Betriebsstillstand der Forstindustrie
und ungewöhnlich warmes Wetter.
Der Hauptverband der Finnischen Wirtschaft findet diese
Abstriche bedauerlich, denn der finnische Verteilungsplan
zielte namentlich darauf ab, die Klimaverpflichtungen von
Kyoto zu erfüllen", betont Tolonen.
Der Beschluss der Kommission traf auch in anderen EU-Ländern
auf Kritik. Wegen ihres Reduktionsbeschlusses kann die
Kommission vor den EG-Gerichtshof zitiert werden. Sechs EU-Länder
haben bereits erklärt, das zu tun."
In Finnland sind 150 Unternehmen sowie rund 500 Produktionsbetriebe
der Industrie und des Energiesektors vom EU-Emissionshandel
betroffen.
Emissionshandel - was ist das?
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Der Emissionshandel ist ein Instrument
zur Verwirklichung und zur Lenkung der Klimapolitik
in der Praxis. Der EU-Emissionshandel ist
ein Mittel der Union, den Klimavertrag von
Kyoto umzusetzen. Der Handel betrifft anfangs
die Kohlendioxidemissionen.
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Die in den Bereich des Emissionshandels
fallenden Unternehmen können dort Emissionsrechte
kaufen, wo sich das Reduzieren der Emissionen
vorteilhafter als bei ihnen gestaltet.
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Übersteigen die Emissionen eines
Unternehmens die ihm zugeteilten Emissionsrechte,
so muss es entweder seine Emissionen reduzieren
oder zusätzliche Rechte am Markt kaufen.
Nutzt das Unternehmen seine Rechte nicht
voll aus, kann es den Überschuss verkaufen.
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Vom Emissionshandel betroffen sind die
Stahl-, Zellstoff-, Papier-, Zement-, Kalk-,
Glas- und Keramikindustrie, die Ölraffinerien,
die Kokereien und die Feuerungsanlagen über
20 Megawatt.
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