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Die Nachfrage nach Haushaltsdienstleistungen nimmt stetig
zu. "Der Umstand, dass solche Leistungen nun steuerabzugsfähig
sind, verlieh der Branche klare Konturen und Auftrieb",
stellt Geschäftsführer Veli-Pekka Pihlainen von
der Firma Kotirinki fest.
"Unsere Kunden profitieren seit einiger Zeit von dem
60-prozentigen Steuerabzugsrecht für Haushaltsdienstleistungen.
Dieses Recht ist ein echter Vorteil, denn der Abzug erfolgt
unmittelbar von der Steuer, also nicht vom Bruttoeinkommen.
Der Nettopreis der Dienstleistung macht demzufolge nur 40
Prozent der gezahlten Summe aus."
Die in Hämeenlinna domizilierende Kotirinki ist vorläufig
Finnlands einzige nach dem Franchising-Prinzip arbeitende,
Haushaltsdienstleistungen anbietende Firma. Das im Jahr 2002
gegründete Unternehmen zeigte und zeigt rasches Wachstum.
Die Firma will ein landesweites Netz aufbauen und hat gegenwärtig
bereits in elf Orten Franchise-Nehmer.
Als Grundleistung liefert Kotirinki konzeptionierte Hausputzarbeit.
"Wir verkaufen dem Kunden einen Dienstleistungsvertrag
auf der Basis von Einheitspreisen, d.h. wir verkaufen ein
sauberes Heim und geben für das Endergebnis eine Zufriedenheitsgarantie",
erläutert Pihlainen.
Der Bedarf an Haushaltsleistungen ist, so Pihlainen, enorm,
und die Beschäftigtenzahl der Branche wird sich in Zukunft
kräftig erhöhen.
"Hektischer Lebensrhythmus und Zeitmangel sind heute
für viele Alltag. Der Kauf von Haushaltsdienstleistungen
ist eine Investition in die Lebensqualität", unterstreicht
der Geschäftsführer.
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Steuerabzugsfähige Haushaltsdienstleistungen
Schon in mehreren europäischen Ländern konnten
Personen in den letzten Jahren jene Ausgaben von der
Steuer absetzten, die ihnen im Veranlagungsjahr zum
Beispiel aus Haushaltsarbeiten und Kinderpflege erwachsen
waren.
In Finnland kann von Fremden zu Hause ausgeführte
Arbeit - seit 1997 versuchsweise in einer bestimmten
Region, seit 2001 im ganzen Land - teilweise von der
Steuer abgesetzt werden. Dieses Recht steht Personen
zu, die in ihrer Wohnung oder Freizeitwohnung bezahlte
herkömmliche Instandhaltungs-, Haushalts- oder
Pflegearbeiten durchführen lassen.
In Finnland wurde vorgeschlagen, den maximal absetzbaren
Betrag mit Wirkung von Anfang 2006 zu verdoppeln. Eines
der Ziele dabei ist die Schaffung neuer Jobs in der
privaten Dienstleistungsbranche. Man geht davon aus,
dass von diesem Abzugsrecht zunehmend gebraucht gemacht
wird.
Wurde diese Möglichkeit des steuerlichen Abzugs
1998 nur von 19 300 Haushalten genutzt, so waren es
im Jahr 2003 bereits 142 836. Die so von der Steuer
abgesetzte Gesamtsumme variierte im Laufe der Jahre
zwischen 8 Mio. Euro (1998: 47,4 Mio. Finnmark) und
über 90 Mio. Euro. Im Durchschnitt wurden 420 bis
630 Euro per Haushalt in Abzug gebracht.
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www.kotirinki.fi
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