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Chemikalienbehörde nahm im Juni ihre Tätigkeit auf
Helsinki soll Europas Chemikalienstadt werden

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15.06.2007
 

 
 

Die Europäische Chemikalienbehörde nahm Anfang Juni ihre Tätigkeit in Helsinki auf. Die Wahl von Helsinki als Standort kann für Finnland neue Geschäftsmöglichkei-ten und das Entstehen eines Kompetenzzentrums bedeuten.

„Mit dem Inkrafttreten der Reach-Verordnung und dem Start der Chemikalienbehörde beginnt für die Chemieunternehmen in Europa eine völlig neue Ära", sagt Hannu Vornamo, der Geschäftsführer des Verbands der Chemischen Industrie Finnlands.

Dass die Wahl auf Helsinki als Standort fiel, war, so Vornamo, für Finnland ein ausgesprochener Glücksfall. „Die Chemikalienbehörde kann für unsere Hauptstadt den Beginn einer völlig neuen Internationalität bedeuten. Ob sich Helsinki zu einer wirklichen Chemikalienstadt Europas entwickelt, bleibt abzuwarten; es hängt von uns selbst ab."

Jukka Malm, der für die Vorbereitung der Etablierung der Behörde in Helsinki zuständige Projektleiter und Dienstleistungsdirektor des Finnischen Umweltzentrums, vertraut auf die finnischen Unternehmen.

„Die Verwirklichung von Reach führt zur Entstehung umfangreicher Geschäftstätigkeit im gesamten EU-Raum, und die finnischen Unternehmen haben gute Chancen, sich zu bedeutenden Akteuren an diesen Märkten zu entwickeln. Das setzt allerdings aktives Engagement und rasches Handeln voraus."

Neue Unternehmertätigkeit

Um die durch die Behörde geschaffenen Möglichkeiten nutzen zu können, sind neue unternehmerische Tätigkeit und Zusammenspiel der finnischen Reach-Dienstleister erforderlich. „Auf diese Weise können die im Land bereits vorhandene Kompetenz und hochkarätige Forschung am besten genutzt werden", betont Vornamo.

Die Chemikalienbehörde generiert in ihrem Umfeld ein ausgedehntes und vielgestaltiges Sachverständigen-Netzwerk und eine Reihe von Sachverständigen-Organisationen, denen u.a. Tests und Laborarbeiten, Bewertungen, Ausbildung, Consulting und Kongressservice übertragen werden. Auch der Bedarf an Informationstechnologie wird zunehmen.

Voraussetzung für die Schaffung einer Kompetenzkonzentration ist, dass die Unternehmen in die Entwicklung ihrer Reach-Kompetenz investieren und auch eng mit anderen Firmen der Branche zusammenarbeiten. „Reach-Unternehmen bzw. -Unternehmenszusammenschlüsse, die Full-service bieten, werden an den Märkten Vortritt haben", sagt Malm voraus.

Eine der größten EU-Behörden

Die Chemikalienbehörde wird eine der größten der rund 20 Einzelbehörden der EU sein. Ihren Personalbedarf schätzt man auf 400 bis 500 Personen, und diese Zahl dürfte schon nach wenigen Jahren erreicht werden.

„Die Vorbereitungen für die Behörde kommen gut voran. Die Rekrutierung läuft; ausgeschrieben waren bisher etwa 200 Sachverständigen-Stellen. Die Wahl des Generaldirektors ist für kommenden Herbst vorgesehen. Als Interimsdirektor tritt Anfang Juni Geert Dancet seinen Dienst an", erklärt Malm.

Das Personal der Behörde soll möglichst breit gestreut aus den verschiedenen EU-Mitgliedsländern kommen. „Durch sorgfältige Planung der dem Personal zur Verfügung stehenden Dienstleistungen will man sicherstellen, dass Helsinki als attraktiver Arbeitsplatz empfunden wird."

Keine Verordnung ohne Behörde

Die Chemikalienbehörde ist eine für die Bewertung und Verwaltung von Chemikalienrisiken zuständige Expertenorganisation, deren Hauptaufgabe in der Gewährung wissenschaftlicher und technischer Unterstützung bei der Verwirklichung von Reach besteht. Die Behörde spielt eine zentrale Rolle auch bei der Umsetzung der Verordnung in die Praxis. Ohne Behörde kann die Verordnung nicht funktionieren.

Die Behörde hat konkrete, mit der Verwirklichung des Systems verbundene Aufgaben und spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung einer einheitlichen Umsetzung im gesamten EU-Raum. Die Behörde verwaltet u.a. den aus der Sicht der Industrie umfangreichsten Reach-Teil: das etwa 30 000 verschiedene Stoffe betreffende Registrierverfahren.

„Auf Grund der Anmeldungen zur Registrierung werden jene Stoffe identifiziert, die eine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt darstellen können. Aufgabe der Behörde ist es auch, für die Bewertung ein EU-weites Bewertungsprogramm auszuarbeiten und die Bewertungstätigkeit der einzelnen Mitgliedsländer zu koordinieren", erläutert Malm.


Die Reach-Verordnung

Reach ist ein Chemikalienregistrier-, -bewertungs- und -genehmigungsverfahren (Registration Evaluation and Authorisation of Chemicals) und bildet eine umfassende Erneuerung der Chemikaliengesetzgebung der EU.

Im Reach-System werden die Chemikalienhersteller und -importeure verpflichtet, die aus dem Gebrauch dieser Stoffe resultierenden Risiken abzuschätzen und einen sicheren Gebrauch der Chemikalien zu gewährleisten. Die Verantwortung für den Nachweis der Sicherheit von Chemikalien geht von den Behörden auf die Industrie über.

Von dem Registrierverfahren sind rund 30 000 Stoffe betroffen. Ziel dieser Verordnung ist es, den Gesundheits- und Umweltschutz zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie der EU zu erhalten.

 



 

 
 

Chemikalienbehörde
Die Behörde liegt in der Stadtmitte von Helsinki, von wo gute Verkehrsverbindungen zum Flughafen bestehen. Im Stadtzentrum gibt es auch genügend Hotels selbst für große EU-Tagungen. (Fotos: Architekturbüro Larkas & Laine Oy)

 

 
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