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Die Europäische Chemikalienbehörde nahm Anfang
Juni ihre Tätigkeit in Helsinki auf. Die Wahl von Helsinki
als Standort kann für Finnland neue Geschäftsmöglichkei-ten
und das Entstehen eines Kompetenzzentrums bedeuten.
Mit dem Inkrafttreten der Reach-Verordnung und dem
Start der Chemikalienbehörde beginnt für die Chemieunternehmen
in Europa eine völlig neue Ära", sagt Hannu
Vornamo, der Geschäftsführer des Verbands der
Chemischen Industrie Finnlands.
Dass die Wahl auf Helsinki als Standort fiel, war, so Vornamo,
für Finnland ein ausgesprochener Glücksfall. Die
Chemikalienbehörde kann für unsere Hauptstadt den
Beginn einer völlig neuen Internationalität bedeuten.
Ob sich Helsinki zu einer wirklichen Chemikalienstadt Europas
entwickelt, bleibt abzuwarten; es hängt von uns selbst
ab."
Jukka Malm, der für die Vorbereitung der Etablierung
der Behörde in Helsinki zuständige Projektleiter
und Dienstleistungsdirektor des Finnischen Umweltzentrums,
vertraut auf die finnischen Unternehmen.
Die Verwirklichung von Reach führt zur Entstehung
umfangreicher Geschäftstätigkeit im gesamten EU-Raum,
und die finnischen Unternehmen haben gute Chancen, sich zu
bedeutenden Akteuren an diesen Märkten zu entwickeln.
Das setzt allerdings aktives Engagement und rasches Handeln
voraus."
Neue Unternehmertätigkeit
Um die durch die Behörde geschaffenen Möglichkeiten
nutzen zu können, sind neue unternehmerische Tätigkeit
und Zusammenspiel der finnischen Reach-Dienstleister erforderlich.
Auf diese Weise können die im Land bereits vorhandene
Kompetenz und hochkarätige Forschung am besten genutzt
werden", betont Vornamo.
Die Chemikalienbehörde generiert in ihrem Umfeld ein
ausgedehntes und vielgestaltiges Sachverständigen-Netzwerk
und eine Reihe von Sachverständigen-Organisationen, denen
u.a. Tests und Laborarbeiten, Bewertungen, Ausbildung, Consulting
und Kongressservice übertragen werden. Auch der Bedarf
an Informationstechnologie wird zunehmen.
Voraussetzung für die Schaffung einer Kompetenzkonzentration
ist, dass die Unternehmen in die Entwicklung ihrer Reach-Kompetenz
investieren und auch eng mit anderen Firmen der Branche zusammenarbeiten.
Reach-Unternehmen bzw. -Unternehmenszusammenschlüsse,
die Full-service bieten, werden an den Märkten Vortritt
haben", sagt Malm voraus.
Eine der größten EU-Behörden
Die Chemikalienbehörde wird eine der größten
der rund 20 Einzelbehörden der EU sein. Ihren Personalbedarf
schätzt man auf 400 bis 500 Personen, und diese Zahl
dürfte schon nach wenigen Jahren erreicht werden.
Die Vorbereitungen für die Behörde kommen
gut voran. Die Rekrutierung läuft; ausgeschrieben waren
bisher etwa 200 Sachverständigen-Stellen. Die Wahl des
Generaldirektors ist für kommenden Herbst vorgesehen.
Als Interimsdirektor tritt Anfang Juni Geert Dancet seinen
Dienst an", erklärt Malm.
Das Personal der Behörde soll möglichst breit gestreut
aus den verschiedenen EU-Mitgliedsländern kommen. Durch
sorgfältige Planung der dem Personal zur Verfügung
stehenden Dienstleistungen will man sicherstellen, dass Helsinki
als attraktiver Arbeitsplatz empfunden wird."
Keine Verordnung ohne Behörde
Die Chemikalienbehörde ist eine für die Bewertung
und Verwaltung von Chemikalienrisiken zuständige Expertenorganisation,
deren Hauptaufgabe in der Gewährung wissenschaftlicher
und technischer Unterstützung bei der Verwirklichung
von Reach besteht. Die Behörde spielt eine zentrale Rolle
auch bei der Umsetzung der Verordnung in die Praxis. Ohne
Behörde kann die Verordnung nicht funktionieren.
Die Behörde hat konkrete, mit der Verwirklichung des
Systems verbundene Aufgaben und spielt eine wichtige Rolle
bei der Förderung einer einheitlichen Umsetzung im gesamten
EU-Raum. Die Behörde verwaltet u.a. den aus der Sicht
der Industrie umfangreichsten Reach-Teil: das etwa 30 000
verschiedene Stoffe betreffende Registrierverfahren.
Auf Grund der Anmeldungen zur Registrierung werden
jene Stoffe identifiziert, die eine Gefahr für die Gesundheit
und die Umwelt darstellen können. Aufgabe der Behörde
ist es auch, für die Bewertung ein EU-weites Bewertungsprogramm
auszuarbeiten und die Bewertungstätigkeit der einzelnen
Mitgliedsländer zu koordinieren", erläutert
Malm.
Die Reach-Verordnung
Reach ist ein Chemikalienregistrier-,
-bewertungs- und -genehmigungsverfahren (Registration
Evaluation and Authorisation of
Chemicals) und bildet eine umfassende
Erneuerung der Chemikaliengesetzgebung der EU.
Im Reach-System werden die Chemikalienhersteller
und -importeure verpflichtet, die aus dem Gebrauch
dieser Stoffe resultierenden Risiken abzuschätzen
und einen sicheren Gebrauch der Chemikalien
zu gewährleisten. Die Verantwortung für
den Nachweis der Sicherheit von Chemikalien
geht von den Behörden auf die Industrie
über.
Von dem Registrierverfahren sind
rund 30 000 Stoffe betroffen. Ziel dieser Verordnung
ist es, den Gesundheits- und Umweltschutz zu
verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit
der Chemieindustrie der EU zu erhalten.
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