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Die Europäische Chemikalienbehörde wird
mit Inkrafttreten der Reach-Verordnung ihre Tätigkeit
in Helsinki aufnehmen. In finnischer Sicht ist diese Behörde
eine konkrete und politisch bedeutsame Folge der neuen Chemikalienverordnung;
sie bringt für das Land auch zusätzliche Geschäftstätigkeit
mit sich.
"Finnland will die Verhandlungen über die Verordnung
während seiner Ratspräsidentschaft, also bis Ende
2006 zum Abschluss bringen. Dann könnte die Chemikalienbehörde
im Frühjahr 2007 ihre Tätigkeit aufnehmen“,
erklärt Jukka Malm, Direktor beim Finnischen
Umweltzentrum und als Projektleiter zuständig für
die Vorbereitung der Einrichtung der Behörde in Helsinki.
Helsinki wurde im Dezember 2003 auf Beschluss der Staats-
und Regierungschefs der EU als Standort der Chemikalienbehörde
gewählt. Gegenwärtig arbeitet die Europäische
Kommission zusammen mit finnischen Behörden an den Vorbereitungen
zur Aufnahme der Tätigkeit der Behörde.
Ohne Behörde bliebe die Verordnung wirkungslos
Die Chemikalienbehörde ist eine mit der Einschätzung
und Kontrolle von Chemikalienrisiken befasste Behörde.
Ihre Hauptaufgabe besteht in wissenschaftlicher und technischer
Unterstützung bei der Verwirklichung des Reach-Systems;
sie spielt jedoch auch eine wichtige Rolle bei der praktischen
Durchführung der Verordnung. Ohne die Behörde kann
die Verordnung nicht funktionieren.
"Die Behörde hat konkrete mit der Verwirklichung
des Systems verbundene Aufgaben und spielt eine wichtige Rolle
im Hinblick auf die einheitliche Anwendung der Verordnung
im gesamten EU-Raum“, führt Malm aus.
Die Chemikalienbehörde verwaltet den vom Standpunkt
der Industrie betrachtet weitesten Reach-Sektor, nämlich
das Registrierungsverfahren für etwa 30 000 verschiedene
Stoffe. Sie nimmt die Registrieranmeldungen entgegen, prüft
sie und bearbeitet die Vorschläge der Industrie über
zusätzliche Untersuchungen bezüglich der Stoffe.
Weiter unterstützt die Behörde die Industrie in
der so genannten Vorregistrierungsphase und führt auf
der Basis der Registrieranmeldungen und anderer in der Verordnung
festgelegter Verfahren ein umfangreiches Datensystem. Ein
erheblicher Teil der Daten ist über die Internet-Seiten
der Behörde für jedermann zugänglich.
"An Hand der Registrieranmeldungen werden jene Stoffe
identifiziert, die eine Gefahr für die Gesundheit oder
die Umwelt darstellen können. Zu den Aufgaben der Behörde
zählt auch die Ausarbeitung eines für die gesamte
EU geltenden Beurteilungsprogramms und die Koordinierung der
Beurteilungstätigkeit der einzelnen Mitgliedsländer."
Eine der personalstärksten Behörden der
EU
Die Chemikalienbehörde wird mit 400 bis 500 Mitarbeitern
zu den größten Sonderbehörden der EU zählen.
Die genannte Mitarbeiterzahl dürfte bereits während
der ersten Tätigkeitsjahre erreicht werden.
"Für die Rekrutierung des Personals ist in der
Vorbereitungsphase die Kommission, später dann die Behörde
selbst zuständig. An der Spitze der Behörde steht
ein Generaldirektor, dessen Wahl mit Inkrafttreten der Reach-Verordnung
in Gang gesetzt wird", berichtet Malm.
Bei der Planung der Arbeitsplätze soll auch sichergestellt
werden, dass das Personal Finnland und Helsinki als attraktiv
empfindet. Angestrebt wird, Mitarbeiter aus möglichst
vielen verschiedenen Mitgliedsländern anzuwerben.
"Wir recherchieren u.a. die internationale Ausbildungssituation
in der Hauptstadtregion und bereiten uns auf die Beantwortung
von Fragen bezüglich der Immigration und des Lebens hier
in Finnland vor, ob es nun um Wohnungssuche, Arbeitsmöglichkeiten
für Ehegatten/Ehegattinnen, Pflege und Ausbildung der
Kinder oder Bank- und Versicherungsangelegenheiten geht",
zählt Malm auf.
Die Behörde bringt auch neue Geschäftstätigkeit
Die Chemikalienbehörde braucht in ihrem Umfeld ein
breites Sachverständigennetz und Expertenorganisationen
etwa für Laborarbeiten, Beurteilung und Consulting.
"Um die durch die Behörde gegebenen Möglichkeiten
nutzen zu können und in Finnland ein neues Kompetenzzentrum
des Chemiesektors zu schaffen ist auch neue Unternehmertätigkeit
erforderlich. Auf diese Weise werden die im Land bereits vorhandene
Kompetenz und Forschung auf bestmögliche Weise genutzt",
meint Hannu Vornamo, Geschäftsführer
des Verbandes der Chemischen Industrie Finnlands.
"Die Behörde ermöglicht das Entstehen auf
Chemikalienkompetenz basierender Geschäftstätigkeit
im Raum Helsinki und bringt eine Menge Erfolgspotenzial mit
sich."
Die Reach-Verordnung
Reach umfasst die Registrierung, Beurteilung und Zulassung
von Chemikalien und stellt eine umfassende Gesamtreform der
EU-Chemikaliengesetzgebung und eine der bedeutendsten Gesetzgebungsreformen
der EU überhaupt dar.
Gemäß dem Entwurf werden im Rahmen des Reach-Systems
die Chemikalienhersteller und –importeure verpflichtet,
mit dem Einsatz ihrer Stoffe verbundene Risiken abzuschätzen
und deren sicheren Einsatz zu gewährleisten. Die Pflicht
des Nachweises der Sicherheit von Chemikalien geht nun von
den Behörden auf die Industrie über.
Mit der Verordnung wird das Ziel verfolgt, den Gesundheits-
und Umweltschutz zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit
der Chemieindustrie des EU-Raums weiterhin zu sichern.
Die Chemikalienproduzenten und -importeure werden verpflichtet,
alle in einer Menge von mehr als einer Tonne im Jahr hergestellten
oder eingeführten Stoffe registrieren zu lassen. Für
die Registrierung sind die gefährlichen Eigenschaften
der Stoffe zu ermitteln und die für ihren sicheren Einsatz
erforderlichen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen anzugeben.
Von dem Registrierungsverfahren sind rund 30 000 verschiedene
Stoffe betroffen.

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