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Zentrale Rolle bei der Reach-Umsetzung
EU-Chemikalienbehörde etabliert sich in Helsinki

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31.7.2006
 

 
 

Die Europäische Chemikalienbehörde wird mit Inkrafttreten der Reach-Verordnung ihre Tätigkeit in Helsinki aufnehmen. In finnischer Sicht ist diese Behörde eine konkrete und politisch bedeutsame Folge der neuen Chemikalienverordnung; sie bringt für das Land auch zusätzliche Geschäftstätigkeit mit sich.

"Finnland will die Verhandlungen über die Verordnung während seiner Ratspräsidentschaft, also bis Ende 2006 zum Abschluss bringen. Dann könnte die Chemikalienbehörde im Frühjahr 2007 ihre Tätigkeit aufnehmen“, erklärt Jukka Malm, Direktor beim Finnischen Umweltzentrum und als Projektleiter zuständig für die Vorbereitung der Einrichtung der Behörde in Helsinki.

Helsinki wurde im Dezember 2003 auf Beschluss der Staats- und Regierungschefs der EU als Standort der Chemikalienbehörde gewählt. Gegenwärtig arbeitet die Europäische Kommission zusammen mit finnischen Behörden an den Vorbereitungen zur Aufnahme der Tätigkeit der Behörde.

Ohne Behörde bliebe die Verordnung wirkungslos

Die Chemikalienbehörde ist eine mit der Einschätzung und Kontrolle von Chemikalienrisiken befasste Behörde. Ihre Hauptaufgabe besteht in wissenschaftlicher und technischer Unterstützung bei der Verwirklichung des Reach-Systems; sie spielt jedoch auch eine wichtige Rolle bei der praktischen Durchführung der Verordnung. Ohne die Behörde kann die Verordnung nicht funktionieren.

"Die Behörde hat konkrete mit der Verwirklichung des Systems verbundene Aufgaben und spielt eine wichtige Rolle im Hinblick auf die einheitliche Anwendung der Verordnung im gesamten EU-Raum“, führt Malm aus.

Die Chemikalienbehörde verwaltet den vom Standpunkt der Industrie betrachtet weitesten Reach-Sektor, nämlich das Registrierungsverfahren für etwa 30 000 verschiedene Stoffe. Sie nimmt die Registrieranmeldungen entgegen, prüft sie und bearbeitet die Vorschläge der Industrie über zusätzliche Untersuchungen bezüglich der Stoffe.

Weiter unterstützt die Behörde die Industrie in der so genannten Vorregistrierungsphase und führt auf der Basis der Registrieranmeldungen und anderer in der Verordnung festgelegter Verfahren ein umfangreiches Datensystem. Ein erheblicher Teil der Daten ist über die Internet-Seiten der Behörde für jedermann zugänglich.

"An Hand der Registrieranmeldungen werden jene Stoffe identifiziert, die eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen können. Zu den Aufgaben der Behörde zählt auch die Ausarbeitung eines für die gesamte EU geltenden Beurteilungsprogramms und die Koordinierung der Beurteilungstätigkeit der einzelnen Mitgliedsländer."

Eine der personalstärksten Behörden der EU

Die Chemikalienbehörde wird mit 400 bis 500 Mitarbeitern zu den größten Sonderbehörden der EU zählen. Die genannte Mitarbeiterzahl dürfte bereits während der ersten Tätigkeitsjahre erreicht werden.

"Für die Rekrutierung des Personals ist in der Vorbereitungsphase die Kommission, später dann die Behörde selbst zuständig. An der Spitze der Behörde steht ein Generaldirektor, dessen Wahl mit Inkrafttreten der Reach-Verordnung in Gang gesetzt wird", berichtet Malm.

Bei der Planung der Arbeitsplätze soll auch sichergestellt werden, dass das Personal Finnland und Helsinki als attraktiv empfindet. Angestrebt wird, Mitarbeiter aus möglichst vielen verschiedenen Mitgliedsländern anzuwerben.

"Wir recherchieren u.a. die internationale Ausbildungssituation in der Hauptstadtregion und bereiten uns auf die Beantwortung von Fragen bezüglich der Immigration und des Lebens hier in Finnland vor, ob es nun um Wohnungssuche, Arbeitsmöglichkeiten für Ehegatten/Ehegattinnen, Pflege und Ausbildung der Kinder oder Bank- und Versicherungsangelegenheiten geht", zählt Malm auf.

Die Behörde bringt auch neue Geschäftstätigkeit

Die Chemikalienbehörde braucht in ihrem Umfeld ein breites Sachverständigennetz und Expertenorganisationen etwa für Laborarbeiten, Beurteilung und Consulting.

"Um die durch die Behörde gegebenen Möglichkeiten nutzen zu können und in Finnland ein neues Kompetenzzentrum des Chemiesektors zu schaffen ist auch neue Unternehmertätigkeit erforderlich. Auf diese Weise werden die im Land bereits vorhandene Kompetenz und Forschung auf bestmögliche Weise genutzt", meint Hannu Vornamo, Geschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie Finnlands.

"Die Behörde ermöglicht das Entstehen auf Chemikalienkompetenz basierender Geschäftstätigkeit im Raum Helsinki und bringt eine Menge Erfolgspotenzial mit sich."

Die Reach-Verordnung

Reach umfasst die Registrierung, Beurteilung und Zulassung von Chemikalien und stellt eine umfassende Gesamtreform der EU-Chemikaliengesetzgebung und eine der bedeutendsten Gesetzgebungsreformen der EU überhaupt dar.

Gemäß dem Entwurf werden im Rahmen des Reach-Systems die Chemikalienhersteller und –importeure verpflichtet, mit dem Einsatz ihrer Stoffe verbundene Risiken abzuschätzen und deren sicheren Einsatz zu gewährleisten. Die Pflicht des Nachweises der Sicherheit von Chemikalien geht nun von den Behörden auf die Industrie über.

Mit der Verordnung wird das Ziel verfolgt, den Gesundheits- und Umweltschutz zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie des EU-Raums weiterhin zu sichern.

Die Chemikalienproduzenten und -importeure werden verpflichtet, alle in einer Menge von mehr als einer Tonne im Jahr hergestellten oder eingeführten Stoffe registrieren zu lassen. Für die Registrierung sind die gefährlichen Eigenschaften der Stoffe zu ermitteln und die für ihren sicheren Einsatz erforderlichen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen anzugeben. Von dem Registrierungsverfahren sind rund 30 000 verschiedene Stoffe betroffen.



 

 
 


"Die Verkehrsverbindungen zwischen der City von Helsinki und dem Flughafen sind gut, und Hotels sind auch für große EU-Konferenzen genügend vorhanden", versichert Jukka Malm. Foto: Architekturbüro Larkas & Laine Oy.

 

 
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