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Neue Regeln für das Personendatensammeln in Unternehmen: Finnland Vorreiter beim Datenschutz im Arbeitsleben

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10.12.2001
 

 
 

In Finnland ist ein neues Gesetz über den Schutz der Intimsphäre im Arbeitsleben in Kraft getreten, in dem festgelegt ist, welche Personendaten ihrer Mitarbeiter die Unternehmen sammeln dürfen und auf welche Weise. Auf dem Gebiete des Datenschutzes im Berufsleben spielt Finnland in Europa eine Vorreiterrolle.

Das seit Anfang Oktober in Kraft befindliche Gesetz regelt neben dem Personendatensammeln u.a. auch das Testen von Mitarbeitern und mit der Benutzung der E-Mail am Arbeitsplatz verbundene Fragen und macht Finnland zum Vorreiter auf diesem Gebiet in Europa. Zwar haben alle EU-Länder ein auf der EU-Datenschutzrichtlinie basierendes, dem Personendatengesetz entsprechendes allgemeines Gesetz, aber eine spezifische Gesetzgebung speziell aus der Sicht der Berufswelt hat, soweit bekannt, nur Finnland. In Dänemark befindet sich ein entsprechendes Gesetz in Vorbereitung; in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Griechenland und Großbritannien stehen behördliche Empfehlungen über den Datenschutz im Arbeitsleben, in Schweden und Deutschland möglicherweise einschlägige Gesetze zu erwarten.

Das Arbeitsleben betreffende Datenschutzfragen sind inzwischen auch auf EU-Ebene akut geworden: Die Kommission erkundigte sich im vergangenen Sommer bei den Tarifparteien, ob in dieser Angelegenheit etwas unternommen werden müsste, können sich doch die von EU-Land zu EU-Land gegebenen Unterschiede im Schutz und in der Handhabung von Personaldaten nachteilig auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer auswirken. Auch die grenzüberschreitenden Firmentransaktionen, Fusionen und sonstigen Maßnahmen wie sie in der globalen Wirtschaft gang und gäbe sind machen eine einheitliche und konsequente Handhabung des Mitarbeiter betreffenden Datenschutzes erforderlich.

Nur wirklich notwendige Daten ins Register

Der Arbeitgeber in Finnland darf von Mitarbeitern und Bewerbern nur im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis unmittelbar notwendige Daten sammeln. Die Notwendigkeit muss begründbar sein, und die Erkundung muss in erster Linie bei dem Betreffenden selbst erfolgen. Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Information darüber, welche seiner Daten der Arbeitgeber registriert hat, und kann jederzeit Einsichtnahme in die Unterlagen verlangen. Bei fehlerhaften Daten kann der Betreffende Berichtigung fordern.

Daten über den Gesundheitszustand des Beschäftigten unterliegen besonderen Regeln. Werden solche Daten vom Arbeitgeber zum Beispiel von der betrieblichen Gesundheitsfürsorge angefordert, ist dazu die schriftliche Einwilligung des Betreffenden erforderlich. Persönlichkeits- und Eignungstests dürfen, wenn dies zur Klärung arbeits- oder ausbildungsrelevanter Fragen notwendig ist, mit Einwilligung des Betreffenden durchgeführt werden. Auch Drogentests sind erlaubt, jedoch muss ihre Notwendigkeit begründet werden. Gentests hingegen sind sowohl bei der Einstellung wie auch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses verboten.

E-Mail ebenso vertraulich wie die Briefpost

Das neue Gesetz setzt die E-Mail in puncto Vertraulichkeit mit der normalen Briefpost gleich. Die Beurteilung der Vertraulichkeit erfolgt je nachdem, für wen die Nachricht gedacht ist - aus der Form der E-Mailanschrift, die sowohl den Namen des Mitarbeiters als auch der Firma enthält, oder aus der Zahl der Empfänger können keine Schlüsse über die Vertraulichkeit der Mitteilung gezogen werden.

Über die Benutzung von E-Mail und Datennetzen (Internet) sollten in den Unternehmen klare Spielregeln eingeführt werden. Die Entscheidung über die Handhabung der E-Mail liegt letztlich beim Arbeitgeber, der einseitig verfügen kann, dass die E-Mail am Arbeitsplatz ausschließlich für dienstliche Zwecke benutzt werden darf und dass entsprechende Kontrollen durchgeführt werden.

SONSTIGE FINNFACTS ARTIKEL
>> In Finnland neues Gesetz über elektronische Identification: Elektronische Unterschrift bald voll rechtsgültig (10.12.2001)

Sonstige links:

>> www.tietosuoja.fi/1560.htm

 

 
 


 

 
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